Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung der
Software "World of Print Media" der Heidelberger
Druckmaschinen AG
1. Vertragsschluss
Der Vertrag über den Erwerb der SOFTWARE kommt mit der
Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch die Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft (im folgenden: HDM AG) zustande.
SOFTWARE bezeichnet die in der Produktbeschreibung näher
spezifizierte Software.
2. Widerrufsrecht
2.1. Der Kunde hat das Recht, seine auf Abschluss des
Vertrages gerichtete Erklärung innerhalb von 2 Wochen zu
widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die
Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung, nicht
jedoch vor dem Erhalt der SOFTWARE zu laufen. Sie ist gewahrt, wenn
der Widerruf binnen 2 Wochen auf einem dauerhaften
Datenträger, insbesondere per Brief, Fax, Diskette, CD-Rom
oder E-Mail, abgesendet wird.
2.2. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn und sobald der
Kunde die Versiegelung der SOFTWARE geöffnet oder entfernt
hat.
2.3.Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 4 Monate nach
Erhalt der SOFTWARE.
3. Umfang des Nutzungsrechts
3.1. Die auf den Datenträgern gespeicherte SOFTWARE ist
geistiges Eigentum der HDM AG und/oder ihrer Lizenzgeber, die
sämtliche Rechtsansprüche an der SOFTWARE besitzen.
3.2. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten
Nutzungsentgelts gewährt HDM AG dem Kunden ein nicht
ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die SOFTWARE
auf jeweils einem Gerät zu verwenden.
Ein gleichzeitiger Einsatz der SOFTWARE auf mehreren
Workstations oder Ausgabegeräten oder auf einem Rechner oder
System, auf das mehr als ein Benutzer zugreifen kann, ist nur
zulässig, wenn der Kunde (gegen Aufpreis und nach
Verfügbarkeit) eine ,,Multi-User-Lizenz" erworben hat.
Der Kunde darf eine Sicherheitskopie von den
Programm-Datenträgern anfertigen, die mit einer Kopie der
Original-Kennzeichnung (inkl. des Copyright-Hinweises) kenntlich
gemacht werden muss.
3.3 Der Kunde ist nur bei Einhaltung aller nachfolgenden
Bedingungen berechtigt, dieses Nutzungsrecht an einen Dritten zu
übertragen:
- dieser Dritte akzeptiert mit seiner Unterschrift auf einer
Kopie dieser Nutzungsbedingungen deren Inhalt als auch für ihn
verbindliche Regelung, und
- eine Ablichtung der gegengezeichneten Kopie, auf der neben
dem Firmennamen und der Anschrift des Erwerbers auch der
übertragende Kunde klar bezeichnet ist, wird an HDM AG
gesandt, und
- der übertragende Kunde hält keine Kopie der
SOFTWARE zurück und enthält sich jeglicher weiteren
Benutzung der SOFTWARE oder von Kopien oder Teilen derselben.
4. Ausschluss anderweitiger Nutzung
4.1. Es ist - vorbehaltlich der Regelung 3.3 -
ausdrücklich untersagt, die SOFTWARE zu verkaufen, zu
verleihen, Unterlizenzen zu vergeben oder sie in sonstiger Weise an
Dritte weiterzugeben.
4.2. Es ist - vorbehaltlich der Regelung 4.3 - nicht
gestattet,
- die SOFTWARE mit anderer SOFTWARE zu verbinden, zu
vermischen, sie zu dekompilieren.
- Module zu eigenen Entwicklungen oder
- die in der SOFTWARE enthaltenen technischen Lösungen
zu anderen Zwecken zu benutzen.
4.3. Eingriffe nach 4.2 sind nur zulässig, soweit sie
unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur
Herstellung der Interoperabilität der SOFTWARE mit anderen
Programmen zu erhalten, und diese Informationen weder
veröffentlicht noch sonst ohne weiteres zugänglich sind
und der Kunde diese auf entsprechende Anfrage bei HDM AG nicht
erhalten hat. In diesem Falle wird der Kunde HDM AG mitteilen,
welche Teile der SOFTWARE er dekompiliert.
4.4. Für die Gewährung des Zugangs zu den
Informationen oder das Dekompilieren durch den Kunden kann HDM AG
eine angemessene Vergütung verlangen.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1. HDM AG gewährleistet, dass die SOFTWARE die
Funktions- und Leistungsmerkmale erfüllt, die in der bei
Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung enthalten sind.
Die Gewährleistungsansprüche enden sechs Monate nach dem
Tag der Übergabe der SOFTWARE an den Kunden. Treten
während dieser Frist Fehler an der SOFTWARE auf, die den Wert
und die Tauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen,
wird HDM AG diese Fehler nach Eingang der Fehlermeldung
unverzüglich beseitigen. Voraussetzung für die
Fehlerbeseitigung ist, dass die Fehlerauswirkungen reproduzierbar
sind, vom Kunden ausreichend beschrieben wurden und der Fehler HDM
AG unverzüglich gemeldet wurde.
Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung, die nach
Wahl von HDM AG auch in Form der unentgeltlichen Lieferung einer
neuen Programmfassung oder bis zur Übergabe einer solchen in
Form einer temporären Fehlerkorrektur erfolgen kann.
Werden dem Kunden zum Zwecke der Gewährleistung neue
Versionen der SOFTWARE (mit erweitertem Funktions- und
Leistungsumfang, auf den er keinen Anspruch hat) zur Verfügung
gestellt, so erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf diese
neuen Funktions- und Leistungsmerkmale.
Sofern eine solche neue Version zu ihrer Lauffähigkeit
eine neue oder geänderte Hardware beim Kunden erfordert, so
hat der Kunde nur das Recht, die SOFTWARE gegen
Rückvergütung des dafür gezahlten Entgelts an HDM AG
zurückzugeben. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass SOFTWARE
nie völlig fehlerfrei ist und die SOFTWARE daher Fehler
enthalten kann, die die Gebrauchsfähigkeit
beeinträchtigen können.
5.2. Ansprüche auf Schadensersatz des Kunden gegen HDM
AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht:
- Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Organe bzw.
gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellter von HDM AG sowie
bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten). Bei schuldhafter Verletzung ist die Haftung
auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum
doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt außer bei
Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Organe
bzw. gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellter.
- Bei zugesicherten Eigenschaften, wenn die Zusicherung
bezweckt hat, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden
abzusichern.
Im übrigen haftet HDM AG nicht für mittelbare
Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden (wie
Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Mehrverbrauch an Material
und dergleichen), es sei denn in Fällen von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
6. Allgemeines
6.1. Das unter 3.2 gewährte Nutzungsrecht erlischt bei
einer Verletzung dieser Vereinbarung mit sofortiger Wirkung.
6.2. Bei Beendigung dieses Nutzungsrechtes verpflichtet sich
der Kunde, die SOFTWARE mit allen vorhandenen Kopien,
Veränderungen und Zusammenfassungen jeglicher Art und Weise
zurückzugeben oder zu vernichten.
7. Ein- und Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde haftet bei der künftigen Ein- und Ausfuhr
der SOFTWARE durch ihn für die Einhaltung der jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen.
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Print Media Academy
Für Rückfragen zu "World of Print Media" stehen wir
Ihnen gerne Verfügung:
E-Mail:
wopm.support@heidelberg.com
Fax: +49 (0)6221 92 49 29