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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung der Software "World of Print Media" der Heidelberger Druckmaschinen AG

1. Vertragsschluss
Der Vertrag über den Erwerb der SOFTWARE kommt mit der Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft (im folgenden: HDM AG) zustande. SOFTWARE bezeichnet die in der Produktbeschreibung näher spezifizierte Software.

2. Widerrufsrecht
2.1. Der Kunde hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung, nicht jedoch vor dem Erhalt der SOFTWARE zu laufen. Sie ist gewahrt, wenn der Widerruf binnen 2 Wochen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per Brief, Fax, Diskette, CD-Rom oder E-Mail, abgesendet wird.
2.2. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn und sobald der Kunde die Versiegelung der SOFTWARE geöffnet oder entfernt hat.
2.3.Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 4 Monate nach Erhalt der SOFTWARE.

3. Umfang des Nutzungsrechts
3.1. Die auf den Datenträgern gespeicherte SOFTWARE ist geistiges Eigentum der HDM AG und/oder ihrer Lizenzgeber, die sämtliche Rechtsansprüche an der SOFTWARE besitzen.
3.2. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts gewährt HDM AG dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die SOFTWARE auf jeweils einem Gerät zu verwenden.
Ein gleichzeitiger Einsatz der SOFTWARE auf mehreren Workstations oder Ausgabegeräten oder auf einem Rechner oder System, auf das mehr als ein Benutzer zugreifen kann, ist nur zulässig, wenn der Kunde (gegen Aufpreis und nach Verfügbarkeit) eine ,,Multi-User-Lizenz" erworben hat. Der Kunde darf eine Sicherheitskopie von den Programm-Datenträgern anfertigen, die mit einer Kopie der Original-Kennzeichnung (inkl. des Copyright-Hinweises) kenntlich gemacht werden muss.
3.3 Der Kunde ist nur bei Einhaltung aller nachfolgenden Bedingungen berechtigt, dieses Nutzungsrecht an einen Dritten zu übertragen:
- dieser Dritte akzeptiert mit seiner Unterschrift auf einer Kopie dieser Nutzungsbedingungen deren Inhalt als auch für ihn verbindliche Regelung, und
- eine Ablichtung der gegengezeichneten Kopie, auf der neben dem Firmennamen und der Anschrift des Erwerbers auch der übertragende Kunde klar bezeichnet ist, wird an HDM AG gesandt, und
- der übertragende Kunde hält keine Kopie der SOFTWARE zurück und enthält sich jeglicher weiteren Benutzung der SOFTWARE oder von Kopien oder Teilen derselben.

4. Ausschluss anderweitiger Nutzung
4.1. Es ist - vorbehaltlich der Regelung 3.3 - ausdrücklich untersagt, die SOFTWARE zu verkaufen, zu verleihen, Unterlizenzen zu vergeben oder sie in sonstiger Weise an Dritte weiterzugeben.
4.2. Es ist - vorbehaltlich der Regelung 4.3 - nicht gestattet,
- die SOFTWARE mit anderer SOFTWARE zu verbinden, zu vermischen, sie zu dekompilieren.
- Module zu eigenen Entwicklungen oder
- die in der SOFTWARE enthaltenen technischen Lösungen zu anderen Zwecken zu benutzen.
4.3. Eingriffe nach 4.2 sind nur zulässig, soweit sie unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität der SOFTWARE mit anderen Programmen zu erhalten, und diese Informationen weder veröffentlicht noch sonst ohne weiteres zugänglich sind und der Kunde diese auf entsprechende Anfrage bei HDM AG nicht erhalten hat. In diesem Falle wird der Kunde HDM AG mitteilen, welche Teile der SOFTWARE er dekompiliert.
4.4. Für die Gewährung des Zugangs zu den Informationen oder das Dekompilieren durch den Kunden kann HDM AG eine angemessene Vergütung verlangen.

5. Gewährleistung und Haftung
5.1. HDM AG gewährleistet, dass die SOFTWARE die Funktions- und Leistungsmerkmale erfüllt, die in der bei Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung enthalten sind. Die Gewährleistungsansprüche enden sechs Monate nach dem Tag der Übergabe der SOFTWARE an den Kunden. Treten während dieser Frist Fehler an der SOFTWARE auf, die den Wert und die Tauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird HDM AG diese Fehler nach Eingang der Fehlermeldung unverzüglich beseitigen. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass die Fehlerauswirkungen reproduzierbar sind, vom Kunden ausreichend beschrieben wurden und der Fehler HDM AG unverzüglich gemeldet wurde.
Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung, die nach Wahl von HDM AG auch in Form der unentgeltlichen Lieferung einer neuen Programmfassung oder bis zur Übergabe einer solchen in Form einer temporären Fehlerkorrektur erfolgen kann.
Werden dem Kunden zum Zwecke der Gewährleistung neue Versionen der SOFTWARE (mit erweitertem Funktions- und Leistungsumfang, auf den er keinen Anspruch hat) zur Verfügung gestellt, so erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf diese neuen Funktions- und Leistungsmerkmale.
Sofern eine solche neue Version zu ihrer Lauffähigkeit eine neue oder geänderte Hardware beim Kunden erfordert, so hat der Kunde nur das Recht, die SOFTWARE gegen Rückvergütung des dafür gezahlten Entgelts an HDM AG zurückzugeben. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass SOFTWARE nie völlig fehlerfrei ist und die SOFTWARE daher Fehler enthalten kann, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen können.
5.2. Ansprüche auf Schadensersatz des Kunden gegen HDM AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
- Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Organe bzw. gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellter von HDM AG sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei schuldhafter Verletzung ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt außer bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Organe bzw. gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellter.
- Bei zugesicherten Eigenschaften, wenn die Zusicherung bezweckt hat, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
Im übrigen haftet HDM AG nicht für mittelbare Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden (wie Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Mehrverbrauch an Material und dergleichen), es sei denn in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6. Allgemeines
6.1. Das unter 3.2 gewährte Nutzungsrecht erlischt bei einer Verletzung dieser Vereinbarung mit sofortiger Wirkung.
6.2. Bei Beendigung dieses Nutzungsrechtes verpflichtet sich der Kunde, die SOFTWARE mit allen vorhandenen Kopien, Veränderungen und Zusammenfassungen jeglicher Art und Weise zurückzugeben oder zu vernichten.

7. Ein- und Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde haftet bei der künftigen Ein- und Ausfuhr der SOFTWARE durch ihn für die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Print Media Academy

Für Rückfragen zu "World of Print Media" stehen wir Ihnen gerne Verfügung:
E-Mail: wopm.support@heidelberg.com
Fax: +49 (0)6221 92 49 29

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